Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 16.10.2013 - L 4 KR 36/13 B |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 242 BGB, § 66 Abs 1 SGB 10, § 4 VwVG
Beitragsnachforderung - Beitragsbescheid - Zwangsvollstreckung - Verwirkung - Zuständigkeit - Vollstreckungsbehörde - kein Erfordernis einer Vollstreckungsklausel bei Vollstreckung nach § 66 Abs 1 SGB 10
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Beitragsnachforderung; Voraussetzungen für die Verwirkung eines Beitragsbescheids
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242; SGB X § 66 Abs. 1; VwVG § 4
Rechtmäßigkeit einer Beitragsnachforderung; Voraussetzungen für die Verwirkung eines Beitragsbescheids - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Verwirkung nur aufgrund einer jahrelangen Untätigkeit bei der Vollstreckung aus einem Beitragsbescheid
Verfahrensgang
- SG Halle, 29.05.2013 - S 16 KR 81/13
- LSG Sachsen-Anhalt, 16.10.2013 - L 4 KR 36/13 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2011 - L 7 B 411/09
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.10.2013 - L 4 KR 36/13
Der Senat kann offen lassen, ob der Antragsteller hier zulässigerweise eine Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO erhoben hat (grundsätzlich die Anwendbarkeit dieser Vorschrift bejahend LSG NRW, 14. September 2011, L 7 B 411/09 AS, juris) oder ob dieses Verfahren zu Gunsten des Antragstellers in ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im Sinne des § 86b Abs. 1 Nr. 2 SGG umzudeuten ist. - LSG Sachsen-Anhalt, 27.01.2003 - L 3 B 31/02
Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine Beitragsnachforderung …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.10.2013 - L 4 KR 36/13
Maßgebend ist vielmehr, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung im Eilverfahren mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (LSG Sachsen-Anhalt, 27. Januar 2003, L 3 B 31/02 RJ ER; LSG NRW, 24. Juni 2009, L 8 B 4/09 R ER, juris;… weiter Keller in Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer, SGG, 10. Aufl., § 86a Rn. 27a). - BGH, 25.10.2007 - I ZB 19/07
Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung aus einem Leistungsbescheid
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.10.2013 - L 4 KR 36/13
Eine Vollstreckungsklausel ist - wie schon das Sozialgericht auf S. 3 unten der angefochtenen Entscheidung zutreffend ausgeführt hat - bei einer Vollstreckung nach § 66 Abs. 1 SGB X nicht vorgesehen (anders bei der daneben möglichen Vollstreckung nach § 66 Abs. 4 S. 1 SGB X in Verbindung mit § 704 Abs. 1 ZPO, vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - I ZB 19/07 -, juris;… KassKomm/Mutschler SGB X § 66 Rn. 28).
- BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvR 1263/11
PKH im sozialgerichtlichen Verfahren und Grundsatz der Rechtsschutzgleichheit …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.10.2013 - L 4 KR 36/13
Die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dürfen dabei nicht überspannt werden (vgl. zu dem vorstehendem BVerfG, 7. Februar 2012, 1 BvR 1263/11, juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2009 - L 8 B 4/09
Tricksereien werden zunehmend entlarvt: Verein muss 31.000 Euro …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.10.2013 - L 4 KR 36/13
Maßgebend ist vielmehr, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung im Eilverfahren mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (LSG Sachsen-Anhalt, 27. Januar 2003, L 3 B 31/02 RJ ER; LSG NRW, 24. Juni 2009, L 8 B 4/09 R ER, juris;… weiter Keller in Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer, SGG, 10. Aufl., § 86a Rn. 27a). - BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76
Verwirkung eines Rechts - Besondere Umstände - Verwirkungsverhalten - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.10.2013 - L 4 KR 36/13
Solche die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) sowie der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (ständige Rechtsprechung, grundlegend BSG, 30. November 1978, 12 RK 6/76, juris).